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Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?

Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei  der  Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet:   „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit ...

Stand: 26.08.2014

Dialog: 21854

Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit die Beschäftigten eines von mir betreuten Betriebs zu Sicherheitsbeauftragten ausbilden?

Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem SGB VII. Hier werden die Aufgaben und sonstige Regelungen für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen, u. a. in § 22 die Voraussetzung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.In § 23 sind Regelungen zur Aus- und Fortbildung getroffen. Hier ist folgendes nachzulesen:(1) Die Unfallversicherungsträger haben für die erf ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30457

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn ein Mitglied der Personalvertretung gleichzeitig die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten übernimmt?

Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragt ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 22493

Dürfen geringfügig Beschäftige (Minijob) oder Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die B ...

Stand: 01.04.2025

Dialog: 42691

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