Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist es nötig, einen "fertigen" Sicherheitsbeauftragten auch weiterhin, gem. ArbSchG § 12 zu unterweisen?

Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 21119

Darf ein Mitarbeiter eines Auftragnehmers beim Auftraggeber als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

vom Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes Helfer des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz. ..... Er ist in der Regel einer der Mitarbeiter im Unternehmen. Er kennt zudem die Gefahren der Arbeitsplätze aus eigener Erfahrung. .... Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege unter Kollegen ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 12433

Darf ein Sicherheitsbeauftragter mit der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beauftragt werden?

im Arbeitsschutzausschuss..." Das Unterweisen von Beschäftigten ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel 100-001 können beauftragte ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 12967