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Wie ist das Benachteiligungsverbot des § 8 ASiG zu verstehen?

Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 10226

Welche Möglichkeiten habe ich, die Unterstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt als Stabsstelle beim Oberbürgermeister zu fordern?

durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden findet keine Anwendung. Die Durchführung bzw. Überwachung der Regelungen für den öffentlichen Dienst erfolgt im Wege „hierarchischer Binnenkontrolle“. Wird allerdings das Arbeitssicherheitsgesetz durch Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt, so sind die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträgerauch für die Überwachung der Einhaltung dieser Unfallverhütungsvorschriften ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11406