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Lässt sich ein generelles Verbot für das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Gestecken während der Advents-/Weihnachtszeit begründen?

Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 4855

Labor: Lösemittelversorgung aus Tanklager über Leitung

Ob die Installation so zulässig ist, kann aus der Ferne nicht abschließend beurteilt werden. Grundsätzlich gibt es zumindest keine Einwände, wenn folgende Punkte beachtet werden: Die Einhaltung der besonderen Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen nach § 11 der GefStoffV. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Forder ...

Stand: 23.10.2014

Dialog: 22142