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Lässt sich ein generelles Verbot für das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Gestecken während der Advents-/Weihnachtszeit begründen?

Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 4855

Müssen Hinweisschilder/Verbotsschilder/Gebotsschilder selbst schwer entflammbar sein?

."Konkretere Vorgaben sind uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. In einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV ist die von Ihnen geschilderte Situation zu betrachten und entsprechende Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei können auch Normen berücksichtigt werden. So regelt beispielsweise die DIN EN ISO ...

Stand: 03.03.2021

Dialog: 43293