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Ist es Pflicht, dass es für jeden Betrieb einen Feuerwehrplan gibt?

Der Begriff "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer 2.14 der Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz des Instituts für Feuerwehr NRW - IdF www.idf.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 14521

Welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien fordern die Aufstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)?

sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.Weitere Forderungen ...

Stand: 27.03.2023

Dialog: 5192