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Ist es Pflicht, dass es für jeden Betrieb einen Feuerwehrplan gibt?

Der Begriff "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer 2.14 der Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz des Instituts für Feuerwehr NRW - IdF www.idf.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 14521

Wo und wie ist geregelt, wer eine Brandschutzordnung erstellen muss? Wem muss sie bekannt gemacht werden?

. die Sonderbauverordnung - SBauVO, Anforderungen an Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne sowie Unterweisungen gestellt. Ggf. können sich Vorgaben an den Brandschutz auch aus der jeweiligen Bau- oder Gewerbegenehmigung für das konkrete Objekt ergeben. Hinweis:Für den Bereich des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde. ...

Stand: 02.08.2024

Dialog: 2170