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Müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren mit einer Prüfplakette der jährlichen Prüfung gekennzeichnet sein, oder reicht eine Protokollierung der durchgeführten Prüfung aus?

unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden.""10.2 Sicherheitstechnische Prüfung...(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 43963

Welche Prüffristen gelten für Feuerschutztüren?

gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7  und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...

Stand: 25.03.2024

Dialog: 2219