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Gibt es die Verpflichtung, Brandschutztüren in Gebäuden nachzurüsten?

Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 4281

Wie hoch muss eine Brandschutztür sein?

und Notausgänge wiederum müssen u. a. sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten.Das bedeutet, die nötige Breite der Tür richtet sich nach der erforderlichen Verkehrs- bzw. Fluchtwegbreite. Konkrete Angaben zu den geforderten Breiten sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege ...

Stand: 25.04.2022

Dialog: 6456