Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Unterliegen Altenpflegeheime nicht mehr der Brandschaupflicht, weil die Krankenhausbauverordnung aufgehoben ist?

Die Krankenhausbauverordnung NRW ist am 31. Dezember 2009 durch Fristablauf außer Kraft getreten (Vergl. § 42 KhBauVO). Regelungen zum Brandschutz von Alten- und Pflegeheimen sind u.a. in Sonderbauvorschriften wie der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen enthalten (http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 15126

Werden Kühlraumtüren in Brandschutzqualität gesetzlich gefordert?

. B. BauO NRW). Hierzu kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde Auskunft geben. Weitere verbindliche Vorgaben können auch aus Erlaubnissen oder Genehmigungen bestehen.Auf die Informationen der Broschüre Technik 32 "Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" der BAuA weisen wir hin. ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13796