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Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem •     die Objektgröße •     die Anwesenheit von Personen •     Entfernungen •     Geschosse •     Brandklassen / Brandlasten •     Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) •     Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) •     maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941

Brauche ich eine Grundausstattung an Feuerlöschern gemäß ASR A 2.2, wenn alle Räume mit Sprinklern ausgerüstet sind?

auch Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, angerechnet werden, wenn:- sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindes-tens 25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,- die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und- die Anzahl der Brandschutzhelfer ...

Stand: 07.02.2019

Dialog: 42578

Ist es notwendig die Löschmitteleinheiten in einem Ladenlokal auf 24 LE (mittlere Brandgefährdung) zu erhöhen, wenn bei Reparaturarbeiten auch Lösungsmittel eingesetzt werden?

in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, um die maximale Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher und dadurch die Zeit bis zum Beginn der Entstehungsbrandbekämpfung zu verkürzen,...- die Anbringung mehrerer gleichartiger und baugleicher Feuerlöscher an einem Standort in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, um bei ausreichend anwesenden Beschäftigten zur Entstehungsbrandbekämpfung durch gleichzeitigen ...

Stand: 21.09.2018

Dialog: 42456

Inwieweit kann eine fest installierte Gaslöschanlage den geforderten Löschmitteleinheiten nach Arbeitsstättenrichtlinie hinzugerechnet werden?

(LE) verfügen, angerechnet werden, wenn:- sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens 25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,- die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und- die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird.In mehrgeschossigen Gebäuden ...

Stand: 01.10.2020

Dialog: 43299