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Darf ein Büro nur durch eine Tür belüftet werden?

, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Bezüglich Art und Häufigkeit der Lüftung sollte der Arbeitgeber aufgefordert werden (sofern vorhanden unter Beteiligung des Betriebsrates), den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Der vorgenannte Personenkreis hat per ...

Stand: 11.12.2024

Dialog: 6770

In meinem Büro kann ich aufgrund des Lärms einer nahen Bahntrasse kein Fenster öffnen und es gibt keine Klimaanlage. Ist das zulässig?

, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter*innen, Personalrat, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Auf die Pflicht des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, weisen wir hin. Wenn innerbetrieblich ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 3641