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Wie lange müssen die Mitarbeiter den Ausfall der Klimaanlage hinnehmen?

oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen (§ 16 ArbSchG).Außerdem kann der Betriebsrat, falls vorhanden, informiert werden (§§ 84 u. 89 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Wird der Ausfall der Klimaanlage weiterhin nicht behoben, haben die Beschäftigten das Recht sich an die zuständige Behörde zu wenden.Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 29413

Was kann im Sommer gegen unerträglich hohe Temperaturen am Arbeitsplatz getan werden?

, Personal-/Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, können sich die Arbeitnehmer an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.Weitergehende Informationen sowie Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten werden bei der BAuA angeboten. ...

Stand: 12.08.2024

Dialog: 4485