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Was muss beim Betrieb eines Baukranes beachtet werden?

zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 6655

Müssen Beauftragungen (z.B. zum Fahren eines Teleskopladers) auf jeder Baustelle neu ausgestellt werden?

sind, auf die in einer spezifischen Unterweisung eingegangen werden muss.Ob dies nun auf jede einzelne Baustelle übertragen wird oder ob bei gleichartigen Baustellen eine einzige Beauftragung ausreicht, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber im Rahmen der o. g. Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Wichtig ist in jedem Fall eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. In diesem Zusammenhang weisen ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 23422