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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV: ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507

Welche Anforderungen gelten an Verkehrswege auf Baustellen im Freien?

von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Hinweis:Je nach Größe der Baustelle ist in der Planungsphase eine Gefährdungsbeurteilung mit Beteiligung des beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können dann die Maßnahmen für die Ausführungsphase ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 12593