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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV: ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507

Fallen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen unter die Baustellenverordnung?

an der elektrotechnischen Anlage in die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung (z.B. Si-Ge-Plan) eingebunden werden. ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 3245