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Was muss beim Betrieb eines Baukranes beachtet werden?

zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 6655

Müssen Beauftragungen (z.B. zum Fahren eines Teleskopladers) auf jeder Baustelle neu ausgestellt werden?

. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In den zugehörigen Durchführungsanweisungen heißt es: "Die Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den die Beauftragung erteilt wurde." Dies macht Sinn, da in unterschiedlichen Betrieben unterschiedliche Gefährdungen vorhanden ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 23422