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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV: ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507

Müssen Beauftragungen (z.B. zum Fahren eines Teleskopladers) auf jeder Baustelle neu ausgestellt werden?

wir auch auf den § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" hin.Fazit:Wir empfehlen, für jede Baustelle eine schriftliche Beauftragung auszustellen, die mit einer Unterweisung in Bezug auf die besonderen Gegebenheiten / Gefährdungen der jeweiligen Baustelle verbunden ist. ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 23422