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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV: ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507

Müssen Beauftragungen (z.B. zum Fahren eines Teleskopladers) auf jeder Baustelle neu ausgestellt werden?

sind, auf die in einer spezifischen Unterweisung eingegangen werden muss.Ob dies nun auf jede einzelne Baustelle übertragen wird oder ob bei gleichartigen Baustellen eine einzige Beauftragung ausreicht, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber im Rahmen der o. g. Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Wichtig ist in jedem Fall eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. In diesem Zusammenhang weisen ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 23422