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Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: •        Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes•        Gerüstbauart•        Last- und Breitenklasse•        Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451

Ist die befähigte Person im Gerüstbau schriftlich im Unternehmen zu beauftragen?

Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit der Gerüstabnahme beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.Unabhängig von der Bestellung hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die befähigte Person den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 genügt.Ergänzender Hinweis:Gemäß Anhang 1 "Besondere ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 18758

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