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Ist die befähigte Person im Gerüstbau schriftlich im Unternehmen zu beauftragen?

"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 18758

Was macht eine Person zur qualifizierten Person für Arbeits- und Schutzgerüste?

gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen."Im Abschnitt 5.3 „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch" ist Folgendes nachzulesen:„Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte ...

Stand: 07.03.2025

Dialog: 43805