Komnet-Wissensdatenbank

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Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen?

werden auf den Internetseiten  www.ergo-online.de  angeboten Der Arbeitgeber muss grundsätzlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen ermitteln, beurteilen und die nötigen Maßnahmen festlegen. Dabei sind auch Alterungseffekte von Monitoren zu bewerten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte sich der Arbeitgeber ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 3962

Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458