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Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt.  Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

Arbeitsaufgaben zur Verfügung stehen; Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln. Personen mit Epilepsie sind an solchen Arbeitsplätzen einsetzbar, da im Allgemeinen keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Anfälle besteht. Eine Eingliederung ist grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen möglich. Dem gegenüber wird häufig die Befürchtung geäußert, dass an Bildschirmarbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565