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Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

und beschie­den werden. → Hinweis: Der Arbeitgeber muss bedenken, dass er nach der Gefährdungsbeur­teilung und der Zustimmung für das Betreiben des Telearbeitsplatzes die Ver­antwortung trägt. Bei einem Arbeitsunfall am Telearbeitsplatz mit z. B. privatem Mobiliar (etwa Bürostuhl) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und seine Un­fallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) muss mögliche Folgekosten tra­gen ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015