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Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

technischen Fortschritts im IT-Bereich zeitgemäß interpretiert." Im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Teil 4 Absatz 2 Folgendes nachzulesen:"Angebotsvorsorge bei: 1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

. eine sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (z. B. Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäf­tigten oder das Arbeiten mit Laptop im Zug oder an einem auswärtigem Ort im Rah­men einer Dienstreise fallen nicht unter den Anwendungsbereich der ArbStättV für Telearbeitsplätze. Frage: → Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015