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Ist der Lehrer-Computerarbeitsplatz in den DV-Räumen ein Bildschirmarbeitsplatz?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV) be ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1170

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

Arbeitsflächen(1) Die Arbeitsflächen sind je nach Arbeitsaufgabe und den erforderlichen Arbeitsmitteln zu bemessen. Eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel muss möglich sowie ausreichend Raum für deren Verwendung vorhanden sein. Unterschiedliche Körperhaltungen müssen ermöglicht werden. (2) Für Büroarbeit und vergleichbare Tätigkeiten müssen neben den Flächen für Bildschirme, Bildschirmgeräte ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974