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Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

für beruflich bedingte „mo­bile Arbeit unter Nutzung von Bildschirmgeräten“, die wie ausgesagt nicht der Definition des Telearbeitsplatzes gemäß § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung unterliegt? Antwort:→ Für die „mobile Arbeit unter Nutzung von Bildschirmgeräten“ gelten unverändert das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. → Vereinbart der Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten diese Arbeitsform, muss ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

. bei handgehaltener Verwendung (z. B. von Smartphone) mehr als 1 Stunde am jeweiligen Tag; bei der Ermittlung der Nutzungsdauer der handgehaltenen Verwendung können Nutzungen von bis zu 5 Minuten Dauer unberücksichtigt bleiben, sofern anschließend eine Tätigkeit mit einer anderen Belastung folgt, deren Dauer die der vorausgegangenen handgehaltenen Nutzung des Bildschirmgerätes übersteigt, 3. bei kopfgetragener ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974