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Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen muss durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauf­tragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert sein. Andere flexible Arbeitsformen der beruflich bedingten „mobilen Arbeit“, wie z. B ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015