Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

- ist zur Einrichtung des Telearbeitsplatzes festgelegt, dass „benötigte“ Ausstattung durch den Ar­beitgeber oder eine von ihm beauftragte Person bereitgestellt und installiert ist. Freiwillig vom Beschäftigten bereits zur Verfügung gestellte bzw. bereits vor­handene Ausstattungen - häufig sind dies z. B. ein Arbeitsstuhl oder ein Schreibtisch - können für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes genutzt wer­den ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

wir insbesondere hervorheben:"3.8 Ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten im Sinne dieser Regel ist das Betreiben von Geräten an dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen in Arbeitsräumen einer Arbeitsstätte oder im Privatbereich der Beschäftigten an Telearbeitsplätzen gemäß Abschnitt 3.12 dieser Regel bzw. § 2 Absatz 7 ArbStättV. 3.9 Tragbare Bildschirmgeräte (z. B. Tablets, Smartphones ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974