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Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

technischen Fortschritts im IT-Bereich zeitgemäß interpretiert." Im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Teil 4 Absatz 2 Folgendes nachzulesen:"Angebotsvorsorge bei: 1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

zum begrenzenden Faktor. Eine reduzierte Arbeitsflächentiefe des Bildschirmarbeitsplatzes im Bereich der Übergabestelle von 800 mm auf 600 mm ist hier ausreichend.""6.3.12 Arbeitsstuhl(1) Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz werden überwiegend im Sitzen ausgeführt (siehe Abschnitt 6.3.9). Für ein sicheres und ergonomisches Arbeiten ist ein geeigneter Arbeitsstuhl zur Verfügung zu stellen.(2) Für Büroarbeit ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974