Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

technischen Fortschritts im IT-Bereich zeitgemäß interpretiert." Im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Teil 4 Absatz 2 Folgendes nachzulesen:"Angebotsvorsorge bei: 1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Müssen in einer Beratungsstelle für Arbeitslose die den Kunden angebotenen Bildschirme der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung entsprechen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 12103

Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

zu werten ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Diese wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505