Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

. Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen im Privatbereich der Beschäftigten durch den Arbeitgeber mit dem erforderlichen Mobiliar, Arbeitsmitteln ein­schließlich der Kommunikationseinrichtungen ist einvernehmlich mit dem Be­schäftigten zu klären und festzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Fragen zur Instandhaltung und Ersatzbeschaffung für privat zur Verfügung gestellte Ar­beitsmittel. Voraussetzung dafür ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015