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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für spezielle Sehhilfen bei der Arbeit am Bildschirm?

Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 767

Muss eine verordnete Computerschutzbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden?

Sehhilfen nicht geeignet sind"Erläuterungen zu den Sehhilfen sind der DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" zu entnehmen. Auf die Informationen in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" weisen wir ebenfalls hin. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen .Auf Sehhilfen, die bestimmte Farbanteile ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 16487