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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Hier wird ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

Information 215-410 werden unter Nr. 7.4.2 sehr ausführlich alle Erfordernisse bzgl. der Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen detailliert erläutert. Wir empfehlen auf Grundlage des Leitfadens im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die einzelnen Argumente mit den jeweiligen Mitarbeitern gemeinsam zu erarbeiten. Nur dann besteht auch eine realistische Chance, individuelles Verhalten und Gewohnheiten ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020