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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

ohne Kenntnis der örtlichen Gegenbenheiten leider nicht möglich. Im Regelfall sollte nicht von den vorgeschriebenen Mindestwerten abgewichen werden. Eine Abweichung auf Wunsch des Beschäftigten wäre, z. B. aufgrund von Migräne, die durch helles Licht ausgelöst wird, vorstellbar. Dies müsste dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes festgelegt werden. Diese ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273

Kann ein Arbeitgeber verpflichtet werden, an einem Bildschirmarbeitsplatz Mindestbeleuchtungsstärken einzuhalten?

nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 2878