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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob der gleiche Gesundheitsschutz erreicht wird, kann nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierbei ist insbesondere der Betriebsarzt, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Fazit: Eine abschließende Antwort ist uns ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber die von Ihnen erwähnten 500 lx zur Verfügung stellen muss; ob und inwieweit der einzelne Arbeitnehmer dies in Anspruch nimmt, ist ihm aber letztlich selber überlassen. Die Frage nach Argumenten bei Problemstellungen, die die persönliche Wahrnehmung betreffen, ist sehr schwierig. In der DGUV ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020