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Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794

Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

. Gewährleistung einer Sichtverbindung zum vorgelagerten Raum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt wird und im vorgelagerten Raum nicht mehr als eine normale Brandgefährdung vorhanden ist. Hinweis: Diese Regelungen für gefangene Räume in Arbeitsstätten gelten unabhängig von der Größe der in Landesbauordnungen genannten „Nutzungseinheiten“."Da es sich um eine oder-Verknüpfung handelt ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220