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Müssen Mittel zur Ersten Hilfe nach Nr. 3.4 der ASR A 3.4 in den Flucht- und Rettungsplan mit aufgenommen werden?

.) sowie Arzneimittel (z.B. Antidot) und"Einrichtungen zur Ersten Hilfe" technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, wie z.B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel und Rettungsgeräte.Wie bereits dargestellt besteht also nach Abschnitt 6 Abs. 2 der ASR A1.3 nur für "Erste-Hilfe-Einrichtungen" die Verpflichtung, diese in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Unabhängig davon ...

Stand: 18.10.2024

Dialog: 43930

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357