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Wo wird rechtsverbindlich erläutert, wie ein Flucht- und Rettungsplan auszusehen hat?

eine Übersichtskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Grundriss in Flucht- und Rettungsplänen ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen. Die Plangröße ist an die Grundrissgröße anzupassen und sollte das Format DIN A3 nicht unterschreiten. Für besondere Anwendungsfälle, z. B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden. Der Flucht- und Rettungsplan muss farbig angelegt ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 43695

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

festlegen. Auf die DIN ISO 23601 - Sicherheitskennzeichnung: Flucht- und Rettungswege weisen wir hin. ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 13934

Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?

Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.Hinwe ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43674