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Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder 4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Kommen ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875

Muss in einem Rathaus bzw. Verwaltungsgebäude ein Flucht- und Rettungswegeplan zwingend vorhanden sein oder reicht die Beschilderung bzw. Ausschilderung aus?

Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)."Auf ein Rathaus wird vielfach das Kriterium "hoher Anteil an ortsunkundigen Personen / Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr" zutreffen, so dass für solche Arbeitsstätten überwiegend ein Flucht ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 8137

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804