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Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 24.08.2023

Dialog: 25023

Sind Nebenfluchtwege zulässig, die nur über die Leitern der Feuerwehr in Freie führen, oder gilt diese Option als nicht selbständig nutzbar?

“, gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“."Die Rettungswege, die lediglich durch das Anleitern der Feuerwehr genutzt werden können, können nicht mit den Fluchtwegen im Sinne des Arbeitsstättenrechts gleichgesetzt werden. Dies betrifft die Haupt- wie die Nebenfluchtwege (vorher den 1. und den 2. Fluchtweg). Im Gegensatz zu den zweiten Rettungswegen ...

Stand: 11.11.2022

Dialog: 43724