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Wie ist grundsätzlich mit Abweichungen von einer ASR (hier: Fluchtwegbreite) in bestehenden Gebäuden umzugehen?

wird."Weiterhin lässt Absatz 10 zu, dass die lichte Mindestbreite des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten darf.Somit sieht die ASR A2.3 lediglich eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure an Türen ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 42361

Was meint die neue ASR A2.3 mit folgendem Passus zu Fluchtwegbreiten?

konkretisiert:In Abschnitt 5 Abs. 10 und Abs. 11 der ASR A2.3 heißt es:"(10) Die lichte Mindestbreiten des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 darf durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten.""(11) Für Hauptfluchtwege, die ausschließlich zur Flucht ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 43656