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Muss die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen auch an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen erfolgen?

sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur von den Hauptgängen eindeutig kennzeichnet, wäre nicht ausreichend. Vorgaben hinsichtlich der Sicherheitszeichen in Abhängigkeit zur Erkennungsweite sind der Tabelle 3 in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 4543

Kennzeichnung von Fluchtwegen im Lagerbereich

von den Hauptgängen eindeutig kennzeichnet, wäre nicht ausreichend. ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 2220