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Ist eine Beschilderung der Fluchtwege mit blauen Schildern zulässig oder müssen sie zwingend grün sein?

Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...

Stand: 28.02.2025

Dialog: 44088

Wie hoch muss die Beleuchtungsstärke [lx] der Sicherheitsbeleuchtung für Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungs- und Meldeeeinrichtungen sein?

von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Nach Absatz 7 müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln ...

Stand: 26.06.2024

Dialog: 43557

Muss in kleinen, übersichtlichen Technikräumen ein Rettungszeichen (Fluchtwegbeschilderung) über dieser Tür angebracht sein?

Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV ist nachzulesen, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 ...

Stand: 08.02.2024

Dialog: 43881

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