Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Ist eine Beschilderung der Fluchtwege mit blauen Schildern zulässig oder müssen sie zwingend grün sein?

Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und di ...

Stand: 28.02.2025

Dialog: 44088

Gilt die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung auch, wenn die Allgemeinbeleuchtung von Hand ausgeschaltet wird?

. auch mit einem Schlüsselschalter vermieden werden.Hinweis:Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden (bzw. nicht erforderlich), muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 14124