Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 23 von 23 Treffern

Muss die einzige Türe in einem Labor als Fluchtweg gekennzeichnet werden?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 29738

Müssen Fenster in einem Bürogebäude als Notausstieg mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet sein?

Benutzung einzurichten.Notausstiege, die als Fenster ausgebildet sind, sollen Lichten von mindestens 0,90m in der Breite und mindestens 1,20m in der Höhe aufweisen.Hinsichtlich der Kennzeichnung steht unter Abschnitt 8.3 Folgendes:"(1) Auf Nebenfluchtwegen ist der Ausgang, z.B. Notausstieg, zu kennzeichnen. Falls erforderlich, ist auch der Weg zu diesem Ausgang zu kennzeichnen, z.B. der Zugang zu dem Raum ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 6520

Ist die Kennzeichnung eines Notausgangs mit dem Schild Notausgang oder Fluchtweg in Schriftform noch zulässig?

Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit (1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 14.11.2024

Dialog: 44040

Ergebnisseiten:
«12