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In welchen Gesetzen, Vorschriften und/oder Normen finde ich Informationen für die regelmäßigen Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung?

Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notbeleuchtungsanlagen), die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen. §4 Absatz 3 führt dazu aus:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand z ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 22396

Sind bei Rettungszeichen nach der ASR A1.3 bzw. DIN EN ISO 7010 als Kombischild, z. B. Rettungszeichen E002 mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil), ein senkrechte Trennstriche erforderlich?

vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 02.05.2024

Dialog: 30856

Ist es korrekt, dass die Beleuchtungsstärke in Flucht- und Rettungswegen grundsätzlich immer 1 Lux betragen muss, unabhängig davon, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist oder nicht?

Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 44020