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Darf man bestehende Brandschutztüren dauerhaft verschließen?

sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben."Wenn also eine Brandschutztür dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll oder der Nutzen der Tür gar nicht mehr da sein kann, weil z.B. ein Schrank davorsteht, dann ist die Tür ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 44061

Welche Anforderungen gelten für Labortüren zu einem notwendigen Flur? Und welche innerhalb einer 200 m² Einheit?

werden. Das Sichtfenster soll eine ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt ermöglichen. Brandschutz- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht festgestellt werden, da sich im Brandfall der giftige Rauch mit hoher Geschwindigkeit im Gebäude und den Fluchtwegen verteilt. Müssen solche Türen dennoch offen stehen, so darf dieses nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtung erfolgen. Es hat ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 42585