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Darf man bestehende Brandschutztüren dauerhaft verschließen?

sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben."Wenn also eine Brandschutztür dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll oder der Nutzen der Tür gar nicht mehr da sein kann, weil z.B. ein Schrank davorsteht, dann ist die Tür ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 44061

Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden

nicht automatisch öffnen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.7 "Türen und Tore".Nach Punkt 6 Absatz 1 muss bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 12514

Gibt es für bestehende Tore einen Bestandsschutz oder sind die Maßnahmen nach ASR A1.7 umzusetzen?

gegen mechanische Gefährdungen" zu beachten: "(1) Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmaßnahmen erreicht werden: - Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs ...

Stand: 19.08.2013

Dialog: 19209