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Gibt es für die Bestuhlung von Pausenräumen rechtliche Anforderungen?

mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 28547

Muss bei der Berechnung der Größe eines Pausenraums jeder Beschäftigte gezählt werden oder gibt es einen "Gleichzeitigkeitsfaktor"?

eines Pausenraums wird unter Punkt 4.1 Absatz 9 ausgeführt:"In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen ...

Stand: 27.01.2025

Dialog: 27294

Haben Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf eine Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken im Feuerwehrhaus?

Da die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht unmittelbar gelten, ist ein entsprechender Anspruch nur über das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger herleitbar.Im § 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird ausgeführt:"Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...

Stand: 18.08.2020

Dialog: 43255